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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

Mit dem Vorsorgemanagement für Beratende Ingenieure und Consultants (VMIC) geht TROWE neue Wege…

Allrisk Police für Bauvorhaben
TROWE bietet Spezialdeckung

 
     
  Was ist im Fall eines Unfalls zu tun?  
 
  • Nach dem Unfall sollten Sie sich so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung begeben.
  • Der Allianz genügt erst einmal eine formlose Mitteilung.
  • Tödliche Unfälle müssen TROWE direkt innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
  • Unsere Schadenabteilung wird sich nach der Meldung umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um das weitere Vorgehen zu besprechen

 

 
 

Was ist ein Unfall?

 
  Grundsätzlich gilt: Jedes Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und eine Schädigung hervorruft, ist ein Unfall. Wenn Sie z.B. beim Joggen über ein Schlagloch stolpern und sich das Knie kompliziert verletzen. Auch ein heißer Topf, der Ihnen beim Kochen umkippt und eine Brandwunde verursacht, ist eindeutig ein Unfall. Ausnahmen, die dennoch als Unfall anerkannt werden, sind Verletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung an Wirbelsäule oder Gliedmaßen entstehen. Wichtig ist, dass die Gesundheitsschädigung unfreiwillig geschah. In diesem Fall besteht sogar bei selbst verschuldeten und grob fahrlässigen Unfällen Versicherungsschutz.  
     
     
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