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Was Sie im Schadenfall unternehmen sollten
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- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Rufen Sie im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr.
- Benachrichtigen Sie bei Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub die Polizei und legen
Sie ihr eine Liste der Sachen vor, die abhandengekommen sind.
- Lassen Sie abhandengekommene Kreditkarten, Schecks, Urkunden
u.ä. sofort sperren.
- Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den
Haupthahn. Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw.
nur durch einen Fachmann auftauen.
- Legen Sie durch (Lösch-)Wasser beschädigte Geräte
sofort trocken.
- Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, und schicken Sie
uns, sobald es möglich ist, ein Verzeichnis aller abhandengekommenen,
zerstörten oder beschädigten Sachen, in dem Sie den
Wert der Sachen oder den Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr
aufführen.
- Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des
Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
- Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades
dessen Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
- Zeigen Sie uns unverzüglich an, wenn der Verbleib abhandengekommener
Sachen ermittelt wurde.
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