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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

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Was Sie im Schadenfall unternehmen sollten

 
 
  • Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Rufen Sie im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr.
  • Benachrichtigen Sie bei Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub die Polizei und legen Sie ihr eine Liste der Sachen vor, die abhandengekommen sind.
  • Lassen Sie abhandengekommene Kreditkarten, Schecks, Urkunden u.ä. sofort sperren.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn. Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Legen Sie durch (Lösch-)Wasser beschädigte Geräte sofort trocken.
  • Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, und schicken Sie uns, sobald es möglich ist, ein Verzeichnis aller abhandengekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen, in dem Sie den Wert der Sachen oder den Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr aufführen.
  • Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
  • Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades dessen Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Zeigen Sie uns unverzüglich an, wenn der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt wurde.
 
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