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Diese Leute müssen Sie unbedingt sofort
in Kenntnis setzen:
Den Haftpflicht- Versicherer des Unfall-Gegners. Denn Sie müssen
ja Ihre Ansprüche anmelden und das weitere Vorgehen abstimmen.
Rufen Sie einfach dessen örtliche Niederlassung an. TROWE kann
Ihnen sicherlich die Adresse nennen. Auch wenn der gegnerische Versicherer
nicht bekannt ist können wir Ihnen weiterhelfen.
Falls der Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung in
Ihrer Nähe ist: gleich den Umfang des Schadens feststellen
lassen. Ggf. kann TROWE Ihnen bei der Wahl eines Gutachters behilflich
sein. In der Regel können wir auch abschätzen ob ein Gutachten
notwendig ist. Sie können den Wagen auch in Ihre oder die nächstgelegene
Werkstatt bringen. Sagen Sie der gegnerischen Versicherung, daß
sie den Schaden dort begutachten kann.
Wurde eine Person schwer verletzt: unbedingt einen Rechtsanwalt
mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen. Informieren Sie
auch TROWE - falls Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen haben. Denn die Deckungszusage für die Beratung
durch einen Rechtsanwalt, muß vorher durch den Versicherer
erteilt werden.
Der Schädiger ist im Ausland versichert? Melden Sie
den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 101402
20009 Hamburg
Telefon: 040-33 44 00
Fax: 040-33 44 04 00
Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, ist nicht
haftpflichtverichert oder hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt?
Wenden Sie sich an:
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 040-30 18 00
Fax: 040- 30 18 07 00
Für den Fall, daß der andere Forderungen an Sie hat
- oder daß Sie auf Ihre Vollkaskoversicherung zurückgreifen
müssen: bitte sofort uns informieren.
Nicht für alle Unfallfolgen ist übrigens die Haftpflicht-
Versicherung allein zuständig. Oft müssen noch andere
Versicherungen - z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfall-
Versicherung, die Schutzbriefversicherung etc. - informiert werden.
Fragen Sie uns auch in diesen Fällen. Wir helfen Ihnen gerne
weiter.
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