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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

Mit dem Vorsorgemanagement für Beratende Ingenieure und Consultants (VMIC) geht TROWE neue Wege…

Allrisk Police für Bauvorhaben
TROWE bietet Spezialdeckung

 
     
 

Sie hatten einen KFZ-Unfall - was nun?

 
     
  Sorgen Sie dafür, daß nicht noch mehr passiert!  
  Welche Hilfsmittel Sie an Bord haben sollten.  
  Polizei rufen - oder selber regeln?  
  Beweise für die Schadenregulierung sichern!  
  Abschleppdienste: lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.  
  Wer muß wen informieren?  
  Unfall im Ausland: Das ist anders als in der BRD  
  Service: Europäischer Unfallbericht als PDF  
 

So sorgen Sie dafür, daß nicht noch mehr passiert.

Als erstes: die Warnblinkanlage einschalten.

  • Warndreieck in ausreichender Entfernung hinter der Unfallstelle plazieren. Auf Straßen mit schnellem Verkehr wenigstens 100 Meter Distanz einhalten. Um sich selber dabei nicht zu gefährden, bitte das Warndreieck in der Dunkelheit vor dem Körper tragen.
  • Warnleuchte auf das Wagendach stellen. Und zwar so, daß sie die herannahenden Fahrzeuge anblinkt.
  • Kümmern Sie sich um die Verletzten, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.
  • Sofern nur ein "geringfügiger Schaden" entstanden ist: die beschädigten Autos unverzüglich beiseitefahren.
  • Sich nicht in langatmige Diskussion verwickeln lassen - der Schutz des eigenen Lebens hat Vorrang. Auch vor jeder eigenen Unfallaufnahme. Gefahrenstelle so gut wie möglich sichern und dann die Polizei rufen.

Leisten Sie bitte niemals ohne vorherige Zustimmung des Versicherers bzw. Rücksprache mit TROWE irgendwelche Schadenzahlungen. Und vermeiden Sie es, Ansprüche anzuerkennen. Die gemeinsame Unterzeichnung des Europäischen Unfallberichts ist kein Schuldanerkenntnis

Schließlich haben Sie in TROWE den Partner, der diese Verhandlungen und Abwicklungen für Sie begleitet und auf die Wahrung Ihrer Interessen achtet. Alle nötigen Informationen dazu geben Sie uns ja mit Ihrer Schadensmeldung!

 
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Diese Hilfsmittel sollten Sie immer an Bord haben.
Vorgeschrieben sind eigentlich nur Verbandskasten und Warndreieck. Erst für Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine zusätzliche Warnleuchte erforderlich. Wir raten dennoch dazu, ständig eine dabei zu haben, um schwere Folgeunfälle zu vermeiden.

Die folgenden Dinge müssen Sie zwar nicht dabeihaben - aber wir raten ausdrücklich dazu.

  • Ein Fotoapparat. Die einfachste Kamera reicht. Sie sollte ein Blitzlicht haben und einen empfindlichen Farbfilm. So können Sie immer sicher beweisen, was sich abgespielt hat.
  • Ein Stück Ölkreide. Zum Markieren von Bremsspuren z.B. vor dem Fotografieren.
  • Der "Europäische Unfallbericht". Kostenlos bei uns zu haben. Vereinfacht den Papierkrieg enorm.
  • Unsere Liste mit den Tips zum richtigen Verhalten am Unfallort: einfach ausgedruckt dabeihaben - das läßt besonnener reagieren.
 
  In diesen Fällen sollten Sie immer die Polizei rufen:
  • Hoher Sachschaden
  • Manövrierunfähige Autos
  • Der Unfall-Gegner weigert sich, seine Papiere vorzuzeigen und seinen Haftpflicht- Versicherer zu benennen
  • Der andere hat eine schwere Verkehrssünde begangen - er ist zum Beispiel betrunken gefahren oder über ein Stopschild gebraust - bevor er Ihren Wagen gerammt hat.

Bei sogenannten Bagatelldelikten wird die Polizei nur die Namen der Beteiligten festhalten. Sie können in solchen Fällen zunächst einfach versuchen, vernünftig miteinander zu reden und den Sachverhalt selbst zu dokumentieren.

 
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  Sogenannte Unfallhelfer sind oftmals verblüffend schnell zur Stelle. Hier ein paar Tips für den Umgang mit ihnen.

Hüten Sie sich davor, eine sogenannte Abtretungserklärung oder ähnliches zu unterschreiben. Es kann saftige Mehrkosten und andere Nachteile bedeuten.

Seriös sind z.B. Firmen, die im Auftrag der Versicherer arbeiten.

Sind Sie Inhaber eines Schutzbriefes? Dann sagen Sie es dem Fahrer. Und geben Sie ihm den Auftrag, den Wagen zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt abzuschleppen.

Bei größeren Entfernungen müssen Sie in der Regel zuzahlen, auch als Schutzbrief-Inhaber oder schuldloser Geschädigter.

 
  Beweismittel schaffen:
Notizen machen und fotografieren, damit Sie nicht unnötig in "Beweisnot" kommen.
  • Wenn Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht vollständig ausfüllen, haben Sie mit großer Wahrscheinlichkeit alle nachstehenden Informationen erfaßt.
  • Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich auch ruhig die Ausweispapiere zeigen.
  • Notieren Sie sich die Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheins.
  • Falls das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist: fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.
  • Bemühen Sie sich um die Sicherung von Beweismitteln.
  • Fotografieren Sie die Szene zuerst in einer Übersicht. Es sollte erkennbar sein: Positionen der beteiligten Fahrzeuge, Lichtmaste und Verkehrszeichen. Dann kommen die Nahaufnahmen: fotografieren Sie die Beschädigungen des eigenen und des anderen Wagens, aber auch auffällige Unfallspuren.
  • Halten Sie Personalien und Fahrzeugdaten des Unfall-Gegners schriftlich fest. Notieren Sie sich den Unfallhergang und machen Sie sich noch eine kleine Skizze.
  • Wenn es Zeugen zu Ihren Gunsten gibt: gleich Name und Anschrift festhalten.
  • Auch wenn Sie sich mit Ihrem Unfallgegner über den Hergang völlig einig sind: unbedingt alle Fakten notieren.

Das dürfen Sie niemals tun:
ein förmliches Schuldanerkenntnis gegenüber dem anderen abgeben. Dann gibt es nämlich Probleme mit der eigenen Versicherung ...

Beschädigte Gegenstände sind "Beweismaterial". Sie sollten also nicht ohne vorherige Zustimmung des Versicherers vernichtet oder repariert werden.

 

 
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Diese Leute müssen Sie unbedingt sofort in Kenntnis setzen:

Den Haftpflicht- Versicherer des Unfall-Gegners. Denn Sie müssen ja Ihre Ansprüche anmelden und das weitere Vorgehen abstimmen. Rufen Sie einfach dessen örtliche Niederlassung an. TROWE kann Ihnen sicherlich die Adresse nennen. Auch wenn der gegnerische Versicherer nicht bekannt ist können wir Ihnen weiterhelfen.

Falls der Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung in Ihrer Nähe ist: gleich den Umfang des Schadens feststellen lassen. Ggf. kann TROWE Ihnen bei der Wahl eines Gutachters behilflich sein. In der Regel können wir auch abschätzen ob ein Gutachten notwendig ist. Sie können den Wagen auch in Ihre oder die nächstgelegene Werkstatt bringen. Sagen Sie der gegnerischen Versicherung, daß sie den Schaden dort begutachten kann.

Wurde eine Person schwer verletzt: unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen. Informieren Sie auch TROWE - falls Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Denn die Deckungszusage für die Beratung durch einen Rechtsanwalt, muß vorher durch den Versicherer erteilt werden.

Der Schädiger ist im Ausland versichert? Melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 101402
20009 Hamburg
Telefon: 040-33 44 00
Fax: 040-33 44 04 00


Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, ist nicht haftpflichtverichert oder hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt? Wenden Sie sich an:
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 040-30 18 00
Fax: 040- 30 18 07 00

Für den Fall, daß der andere Forderungen an Sie hat - oder daß Sie auf Ihre Vollkaskoversicherung zurückgreifen müssen: bitte sofort uns informieren.

Nicht für alle Unfallfolgen ist übrigens die Haftpflicht- Versicherung allein zuständig. Oft müssen noch andere Versicherungen - z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfall- Versicherung, die Schutzbriefversicherung etc. - informiert werden. Fragen Sie uns auch in diesen Fällen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 
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