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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


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Schadenersatzansprüche - kein Problem?

 
 

Welche Unterlagen benötigt der Haftpflichtversicherer bei der Anmeldung eines Schadenersatzanspruchs ?

 
 

Aufgabe eines jeden Berufshaftpflichtversicherers ist es, berechtigte Schadenersatzansprüche zu begleichen und unberechtigte Schadenersatzansprüche abzulehnen. Alle im Zusammenhang mit diesen Aufgaben auftretenden Kosten (ausgenommen der Kosten, die beim Versicherungsnehmer anfallen), sind vom Haftpflichtversicherer zu ersetzen. Es ist deshalb erforderlich, jeden Schadenersatzanspruch, der die im Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt, unverzüglich dem Versicherer anzumelden. Zweckmäßig ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen TROWE-Haus.

 
 

Wenn der Schadenmeldung nicht gleich folgende Unterlagen und Angaben beigefügt werden, besteht die Gefahr, daß sich die eigentliche Bearbeitung des Schadenvorganges wesentlich verzögert:

 
 

1. Genaue Anschrift des Bauherrn und Geschädigten, einschließlich Name des Ansprechpartners, Telefon- und Faxnummer.
2. Eine Aufstellung aller am Bau Beteiligten, die an oder für die Entstehung des mangelhaften Gewerkes gearbeitet haben, mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und wenn möglich Versicherungsgesellschaft. Wir haben schon sehr häufig erlebt, daß zu einem ersten großen Schadengespräch Beteiligte eingeladen wurden und wesentliche Beteiligte vom Auftragnehmer übersehen wurden. Das Gespräch wurde daraufhin beendet und neu angesetzt.
3. Ihr Architekten-/Ingenieurvertrag mit allen Nachträgen und die Schlußrechnung, soweit eine Schlußrechnung bereits vorhanden ist. Wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, sind unbedingt alle Angebote des Architekten / Ingenieurs und etwaige Erwiderungen oder Vorschläge des Auftraggebers einzureichen.
4. In welcher Höhe stehen noch Honorare aus? - Die Beantwortung dieser Frage spielt eine wesentliche Rolle hinsichtlich der Taktik gegenüber dem Anspruchsteller, wenn Ansprüche zweifelhaft oder überhaupt nicht berechtigt sind.
5. Wo ist die Schadenörtlichkeit (genaue Anschrift)? Wann ist der Schaden eingetreten bzw. wann wurde er bemerkt?
6. Wann wurde der Fehler bei Ihnen verursacht (z.B. Daten des fehlerhaften Planes)? Das Verursachungsdatum ist deshalb von großer Wichtigkeit, weil die Deckungssumme (Versicherungssumme) des Zeitpunktes gilt, an dem der Schaden verursacht wurde. Diese Frage kann auch im Hinblick auf die zweifache Maximierung der Deckungssummen von großer Bedeutung sein.
7. Eine genaue Schilderung des eingetretenen Schadens, mit dem gesamten in diesem Zusammenhang geführten Schriftwechsel, allen Notizen und Protokollen. Wichtig ist hier auch ein Übersichts- und, falls erforderlich, ein Detailplan, damit sich der Sachbearbeiter des Versicherers ein genaues Bild über Schadenort, -ursache und evt. sonstige Beteiligte machen kann. Bereits vorliegende Gutachten sind immer beizufügen bzw. es ist darauf hinzuweisen, daß bestimmte Gutachten von beteiligten Parteien bereits in Auftrag gegeben wurden. Häufig sind auch Teile der Ausschreibung, auf jeden Fall dann aber auch das Vorwort zu der Ausschreibung, zur Verfügung zu stellen.
8. Sie kennen die Schadenstelle bzw. das mangelhafte Gewerk am besten; also sollten auch Sie unbedingt eine rein technische Stellungnahme zu den aufgetretenen Mängeln oder Schäden abgeben.
9. Alle Schadenrechnungen sind unbedingt von Ihnen zu prüfen und mit einem Prüfvermerk zu versehen. Wenn in Rechnung gestellte Preise von Ausschreibungspreisen abweichen, muß eine Begründung gegeben werden.
10. Zu allen in Rechnung gestellten Kosten / Materialien muß Ihre Stellungnahme dahingehend erfolgen, ob die Verwendung dieser Kosten oder Materialien bei schadenfreier Erstellung des Gewerkes höhere Kosten verursacht hätten, als sie bei mangelhafter Erstellung des Gewerkes tatsächlich aufgetreten sind. Diese Zusatzkosten (Sowiesokosten) stellen keinen Schaden dar.

 
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