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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

Mit dem Vorsorgemanagement für Beratende Ingenieure und Consultants (VMIC) geht TROWE neue Wege…

Allrisk Police für Bauvorhaben
TROWE bietet Spezialdeckung

 
     
  Was ist im Fall eines Bauleistungschadens zu tun?  
 

Bei Schäden an noch nicht abgenommener Bauleistung ist der Auftragnehmer nach dem Werkvertragsrecht zur Nachbesserung bzw. Neuherstellung verpflichtet (Unternehmereigenschaden). Der Unternehmer hat also keinen Anspruch auf einen neuen Auftrag durch den Bauherrn. Der Aufwand für die Behebung von Unternehmereigenschäden ist umsatzsteuerfrei. Legen Sie deshalb anstelle einer Rechnung mit Mehrwertsteuer die Eigenkostenaufstellung des Unternehmers vor. Diese ist vom Architekten oder Bauleiter auf Ausschreibungspreise (Leistungsverzeichnis) hin zu überprüfen und verantwortlich abzuzeichnen.

 

 
     
     
     
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