Zur Entwicklung einer, auch durch
das
KonTraG
geforderten, Risikostrategie ist es notwendig, die möglichen
Gefahrenpotentiale zu kennen, Maßnahmen zur Verringerung der
Gefahr zu treffen, das Verhalten bei und nach dem Eintritt des Schadens
festzulegen und Möglichkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustands zu kennen. Versicherung d.h. Risikotransformation ist nur
eine Facette in diesem Mosaik.