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  Rohrleitungs-/Kanalisationsbau  
 
• Eine böse Überraschung erlebte der Bauleiter einer Erschließungsmaßnahme in einem Gewerbegebiet nach einem Wochenende. Ein in der Nähe befindlicher Hydrant war von Unbekannten geöffnet worden. Das ausgeflossene Wasser hatte die Asphaltdecke unterspült und Wände der Rohrgräben, in denen gerade die Wasserleitung verlegt und abgedeckt worden war, zum Einsturz gebracht. Wasser mit Sand war über Straßenabläufe in die Regen- und über offene Kanalschächte in die Schmutzwasserkanalisation gelaufen. Außerdem wurden Schalung und Bewehrung eines im Bau befindlichen Schachtbauwerks überflutet und mit Sand und Erdreich verschlammt. Die Polizei stellte bei ihren Nachforschungen fest, daß der für das Öffnen des Hydranten erforderliche Schlüssel aus einer benachbarten Baubude entwendet worden war. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Insgesamt entstand ein Schaden von 17.000,– DM.
 
     
 
• Nach erfolgtem Vorausbruch lösten sich während des Rohrvortriebs von Stahlbetonrohren NW 1400 Gesteinsbrocken aus dem Gebirge. Das nachgebrochene Gestein verkeilte sich zwischen Rohr und festen Gebirgsschichten derart, daß in einigen Stahlbetonrohren Überlastungen entstanden mit der Folge, daß Risse und Abplatzungen eintraten. Der Schaden ist darauf zurückzuführen, daß durch fehlerhafte Einschätzung der Bodenverhältnisse eine ungeeignete Bauweise gewählt worden war. Das Bauverfahren wurde nach Behebung des Schadens auf offene Bauweise umgestellt. Die Schadenkosten betrugen 190.000,– DM.

 
     
 
• Neben einem Bach sollte eine Kanalrohrleitung verlegt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Kanalgraben ausgehoben und das anstehende Grundwasser mittels Pumpen abgesenkt. Ein Erddamm zwischen Bach und Kanalgraben wurde zum Schutz vor Hochwasser aufgeschüttet. Zur Zeit der Schneeschmelze trat der Bach über sein Ufer. Durch ungewöhnlich starken Wasseranfall brach der Erddamm. Die gesamte Baustelle wurde überschwemmt. Zudem fiel auch noch die Grundwasserabsenkungsanlage aus, da die mitgeführten Sand- und Bodenmassen den Pumpensumpf zuschlämmten. Der Schaden belief sich auf 6.000,– DM.
 
     
 
• Was hier aussieht wie Ausgrabungen antiker Funde, ist in Wirklichkeit eine von Unbekannten zerstörte Steinzeugleitung NW 200, die im Zuge einer Ortskanalisation verlegt worden war. Außerdem wurden größere Gesteinsbrocken in bereits fertiggestellte Schächte geworfen, Schachtringe abgebaut und in die Rohrgräben gerollt sowie gelagertes Baumaterial zerstört. Die Nachforschungen der Polizei nach den Tätern verlief ergebnislos. Insgesamt entstand ein Schaden von 10.000,– DM.

 
 
• Zwischen einem Getreidesilo und einer Be- und Entladestelle für Binnenschiffe sollte ein Stahlbetonkanal hergestellt werden. Zur Aufnahme eines Förderbandes war ein Rechteckprofil aus wasserundurchlässigem Ortbeton vorgesehen. Infolge ungewöhnlich hohem Hochwassers wurden während der Bauarbeiten Teile der Baugrubenböschungen unterspült. Böschungsteile stürzten ein. Wasser- und Schlammassen drangen in bereits eingeschalte und bewehrte Bauabschnitte, Schalungsteile wurden beschädigt. Der Schaden belief sich auf 22.000,– DM.
 
 
• Durch einen heftigen Regenschauer wurde bei einer Erschließungsmaßnahme für ein Neubaugebiet im Bereich der verlegten Kanalleitungen die Grabenverfüllung zum Teil bis auf den Rohrscheitel der verlegten Betonleitung ausgespült. Innerhalb einer Stunde fielen knapp 40 l/m² Niederschlag. Eine derartige Regenmenge war in dem betreffenden Monat und Gebiet als höhere Gewalt einzustufen. Die ausführende Baufirma hatte lt. Bauvertrag das Auftraggeberrisiko (VOB Teil B § 7) übernommen. Da die Klausel 64 zu den ABU (Einschluß der Auftraggeberschäden) lt. Versicherungsvertrag mitvereinbart war, erfolgte die Regulierung des Schadens. Die Kosten für die Wiederherstellung der Bauleistung betrugen 17.000,– DM.

 
   
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