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BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

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  Haubitzenschuß mit Folgen  
 
• Der Verwaltungsausschuß einer Gemeinde wurde sich einig: Der Auftrag zum Bau einer neuen Kläranlage ging an einen örtlichen Bauunternehmer. Zur Anlage gehörte auch ein Stahlbetontrichter, der unterhalb der Erdoberfläche einzubauen war.
 
     
 
Vorsichtsmaßnahmen
Im Herbst waren die Baumaßnahmen bereits weit fortgeschritten. Ordnungsgemäß hatte der Ausführende die Baustelle gegen zu erwartendes Hochwasser abgesichert und zur Abhaltung des Grundwassers, das mit dem Wasser eines Flusses korrespondierte. in der Baugrube eine Absenkungsanlage installiert. Zur Überwachung der Pumpen war eine Wache rund um die Uhr eingeteilt. In einem Wärterhäuschen hatte man die Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen der durch Elektromotore angetriebenen Pumpen untergebracht.
 
     
 
Der Abschuß
In einer Nacht döste ein Rentner als Pumpenwache im Wärterhäuschen vor sich hin. Es war 1.15 Uhr. Auf dem zwanzig Kilometer entfernten Truppenübungsplatz begann für die Kanoniere einer US-amerikanischen Panzerhaubitze ein Übungsschießen mit scharfer Munition. Der Pumpenwächter vernahm weder den Abschuß noch den Aufschlag des ersten. Geschosses, das sein Ziel weit verfehlte und den Hauptleiter einer Hochspannungsleitung zerstörte. was zum Ausfall der Stromversorgung auf der Baustelle führte. Automatisch erfolgte im Verbund des elektrischen Versorgungsnetzes innerhalb einer Minute die Umschaltung auf einen anderen Stromkreis. Bei der Neueinführung des Stromes gab es dann den üblichen leichten Stromstoß. Die Folge: Im Wärterhäuschen flog mit einem Knall die Sicherung heraus. Der Pumpenwärter schreckte hoch und stellte fest, daß seine Anlage stillstand. Mangels entsprechender Einweisung tat er nicht das einzig Richtige, einfach die Sicherung auszuwechseln, was den Schaden augenblicklich behoben hätte. Statt dessen radelte er ins nächste Dorf und holte den Bauunternehmer aus dem Bett.
 
     
 
Als dieser nach 50 Minuten an der Baustelle eintraf, um eine neue Sicherung einzudrehen, war es bereits zu spät: Das Becken war inzwischen einen halben Meter aufgeschwommen. Hinzu kam, daß die Flutöffnung des Stahlbetontrichters, die bei einem Ausfall der Wasserhaltung für Gleichgewicht sorgen sollte, am Vortage bei einer Estrichinnenbeschichtung zubetoniert worden war. Man hatte vorgesehen, den Trichter bis zur Fertigstellung der anderen Baumaßnahmen am folgenden Tag zu fluten. Somit war der beabsichtigte Schutz zum Zeitpunkt des Schadens unwirksam geworden. Die Gemeinde, der Bauunternehmer und der Bauleistungsversicherer akzeptierten das vom Sachverständigen vorgeschlagene Verfahren zur Schadensbehebung. Durch raffiniert angebrachte Sprengladungen wurde die Erde unter dem Trichter weggesprengt und durch zusätzliche Maßnahmen - die Höhenlage der Anschlüsse für das Rohrleitungsnetz hatten sich verschoben - der neuen Situation angepaßt. Der Versicherer übernahm den Schaden in Höhe von 185.000,– DM.
 
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