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Ihre persönliche Haftung
als Vorstand, Geschäftsführer oder Projektleiter |
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Die Haftung der Vorstände
und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsräte und Beiräte
rückt immer stärker in den Blickpunkt. Spektakuläre
Fälle aus der Großindustrie (z.B. EM-TV oder Holzmann)
haben dazu geführt, daß auch in der BRD die D&O-Versicherung
(Vermögenschadenhaftpflicht für Manager) verstärkt
nachgefragt wird. Z.Zt. rechnet man mit einem Prämienaufkommen
von ca. 85 Mio €. |
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Ein Organ einer Gesellschaft haftet
mit seinem privaten Vermögen, wenn ein Verstoß gegen die
kaufmännische Sorgfaltspflicht vorliegt. Ansprüche sind
sowohl von dem Unternehmen selbst (Innenansprüche), als auch
von Dritten möglich. Bei Innenansprüchen gilt zudem eine
Umkehr der Beweislast! Darüber hinaus sind Manager auch
persönlich strafrechtlich verantwortlich. |
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Die Haftungsgrundsätze ergeben
sich schwerpunktmäßig aus den jeweiligen Anstellungsverträgen
sowie dem Aktien- und GmbH-Gesetz (§93 AktG, §43 GmbHG).
Daneben kommen Spezialgesetze - wie die Abgabenordnung - zum Tragen. |
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Aus unserer Erfahrung in der Betreuung
von großen Industriebetrieben haben wir 1996 ein Spezialkonzept
für Architekten und Ingenieure geschaffen. Diese Vermögensschadenhaftpflicht
schließt gefährliche Lücken in Ihrer Berufshaftpflicht. |
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Es eignet sich nicht nur für
Großbüros sondern auch für die Vielzahl an mittelständischen
Gesellschaften mit zehn und mehr Mitarbeitern. |
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Grundsätzlich deckt unsere
Directors & Officers und Strafrechtsschutz-Versicherung
Schadenersatzansprüche ab, welche gegen die Organe einer Planungsgesellschaft
geltend gemacht werden. Es sind sowohl lnnen- als auch Außenansprüche
versichert. Voraussetzung ist fehlerhaftes Handeln. |
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In unseren Konzepten für Architekten,
Consultants und Ingenieure sind zudem nur wenige Ausschlüsse
enthalten. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, daß der
vorsätzliche Verstoß gegen Pflichten nicht, aber z.B. die
mangelhafte Überwachung von eigenen Fristen und Terminen versichert
ist. |
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