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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

Mit dem Vorsorgemanagement für Beratende Ingenieure und Consultants (VMIC) geht TROWE neue Wege…

Allrisk Police für Bauvorhaben
TROWE bietet Spezialdeckung

 
 
Angebote
 
 
  Ihre persönliche Haftung als Vorstand, Geschäftsführer oder Projektleiter  
  Die Haftung der Vorstände und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsräte und Beiräte rückt immer stärker in den Blickpunkt. Spektakuläre Fälle aus der Großindustrie (z.B. EM-TV oder Holzmann) haben dazu geführt, daß auch in der BRD die D&O-Versicherung (Vermögenschadenhaftpflicht für Manager) verstärkt nachgefragt wird. Z.Zt. rechnet man mit einem Prämienaufkommen von ca. 85 Mio €.  
  Ein Organ einer Gesellschaft haftet mit seinem privaten Vermögen, wenn ein Verstoß gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht vorliegt. Ansprüche sind sowohl von dem Unternehmen selbst (Innenansprüche), als auch von Dritten möglich. Bei Innenansprüchen gilt zudem eine Umkehr der Beweislast! Darüber hinaus sind Manager auch persönlich strafrechtlich verantwortlich.  
  Die Haftungsgrundsätze ergeben sich schwerpunktmäßig aus den jeweiligen Anstellungsverträgen sowie dem Aktien- und GmbH-Gesetz (§93 AktG, §43 GmbHG). Daneben kommen Spezialgesetze - wie die Abgabenordnung - zum Tragen.  
  Aus unserer Erfahrung in der Betreuung von großen Industriebetrieben haben wir 1996 ein Spezialkonzept für Architekten und Ingenieure geschaffen. Diese Vermögensschadenhaftpflicht schließt gefährliche Lücken in Ihrer Berufshaftpflicht.  
  Es eignet sich nicht nur für Großbüros sondern auch für die Vielzahl an mittelständischen Gesellschaften mit zehn und mehr Mitarbeitern.  
  Grundsätzlich deckt unsere Directors & Officers und Strafrechtsschutz-Versicherung Schadenersatzansprüche ab, welche gegen die Organe einer Planungsgesellschaft geltend gemacht werden. Es sind sowohl lnnen- als auch Außenansprüche versichert. Voraussetzung ist fehlerhaftes Handeln.  
  In unseren Konzepten für Architekten, Consultants und Ingenieure sind zudem nur wenige Ausschlüsse enthalten. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, daß der vorsätzliche Verstoß gegen Pflichten nicht, aber z.B. die mangelhafte Überwachung von eigenen Fristen und Terminen versichert ist.  
     
   
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