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Informationen für Architekten und Ingenieure |
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Zu den folgenden Worten ist die
Kenntnis des Abschnittes für den Bauherrn erforderlich, weil
sonst auf Wiederholungen nicht verzichtet werden könnte.
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Der Architekt muß ein Interesse
daran haben, seinen Bauherrn vor finanziellem Schaden zu schützen,
das Baukapital zu sichern und die Fortführung des Bauvorhabens auch
dann zu gewährleisten. wenn es von einem Großschaden betroffen wurde.
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Die Bauleistungsversicherung
ist keinesfalls ein Angriff auf die Qualifikation des Architekten/Ingenieurs.
Das Gegenteil ist der Fall!
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Die durch seine gegenüber dem
Bauherrn ausgesprochene Empfehlung zustande gekommene Deckung des
Bauvorhabens bestätigt das Verantwortungsbewußtsein des Architekten/Ingenieurs
und beweist seine Sorgfalt innerhalb der ihm obliegenden Aufklärungspflicht.
Er weiß, daß trotz sachkundiger Bauleitung und sorgfältiger Planung
das Vorhaben verbunden mit allen Wünschen und Hoffnungen seines
Bauherrn von vielen Einflüssen bedroht ist. Es sind Ereignisse,
die der Architekt nicht voraussehen konnte, die aber ohne Versicherungsschutz
zu Lasten seines Bauherrn gehen können.
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Diese Schadenmöglichkeiten sind unabhängig von der Größe des Objektes. Die Meinung: „Ich versichere nur größere Objekte“ ist schlicht gesagt falsch. Es gibt dafür keine Argumente, denn der nach einem außergewöhnlichen Sturm auf der Wiese liegende Dachstuhl eines Einfamilienhauses, für dessen Wiederherstellungskosten nach VOB allein der Bauherr aufzukommen hat, spricht soviel für die Notwendigkeit der Abdeckung aller versicherbaren Risiken, daß man sich weitere Worte sparen kann.
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Wie soll sich ein Architekt in solchen und ähnlichen Fällen – und die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig – dem Vorwurf seines Bauherrn entziehen, daß der Architekt als sein Treuhänder von diesem wertvollen Versicherungsschutz Kenntnis haben mußte?
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Der Bauherr wird behaupten, daß er selbstverständlich eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hätte, wenn ihm diese durch seinen Architekten empfohlen worden wäre. Die Prämie für die Bauleistungsversicherung ist den Baukosten zuzuordnen. In den Ausschreibungsunterlagen sollte von vornherein darauf hingewiesen werden, daß der Bauherr für das beabsichtigte Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Da auch die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmer und Handwerker im Rahmen der Bedingungen eingeschlossen sind, ist gegen die von vielen Architekten seit Jahren praktizierte Lösung der Prämienumlage im Verhältnis des einzelnen Auftrages nichts einzuwenden. Der von manchen Architekten eingenommene Standpunkt, daß die Bauleistungsprämie auf kaltem Wege wieder dem Bauherrn angelastet wird, ist nicht richtig, denn es muß berücksichtigt werden, daß durch die Bauleistungsversicherung die Kalkulation des Unternehmers bezüglich seines Wagniszuschlages beeinflußt werden kann, so daß u.U. die Bauleistungsversicherung sogar zur Senkung der Baukosten führen könnte.
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Abgrenzung zwischen Bauwesenversicherung und Architekten-/Ingenieurberufshaftpflichtversicherung |
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Grundsatz:
Die eine Versicherung macht die andere nicht entbehrlich!
Alle entgegengesetzten Meinungen sind falsch.
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Die in den vorausgegangenen Erläuterungen enthaltenen Erfordernisse und immateriellen Vorteile für den Architekten berühren die Berufshaftpflichtversicherung nicht.
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Bei Gegenüberstellung der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und der Bauleistungsversicherung kann man sich auf den Bereich des Sachschadens an dem zu erstellenden Bauwerk selbst beschränken.
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Der Architekt genießt durch die Berufshaftpflichtversicherung einen echten materiellen Schutz, denn sie übernimmt die vom Bauherrn wegen Schäden oder Mängel am Bauwerk selbst geltend gemachten Schadenersatzansprüche. Besteht für ein Bauvorhaben gleichzeitig auch eine Bauleistungsversicherung und tritt eine unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung am Bauwerk ein, so hat der Bauleistungsversicherer vorerst gegenüber seinem Versicherungsnehmer – dem Bauherrn – Ersatz zu leisten. Stellt sich evtl. später heraus, daß ein Verschulden des Architekten vorliegt, so kann in der Regel der Bauleistungsversicherer bei dem Architekten bzw. seinem Haftpflichtversicherer Regreßansprüche geltend machen, weil es sich dann um einen in der Haftpflichtversicherung gedeckten Schaden handelt.
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Die Bauleistungsversicherung haftet im Schadenfall bis zur Versicherungssumme (Gesamtbaukosten des versicherten Bauvorhabens). In den TROWE Sonderbedingungen zur Bauleistungsversicherung ist vereinbart, daß der Bauleistungsversicherer auf den Regreß des Schadens bei der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten/Ingenieurs verzichtet!
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Für den Architekten und Ingenieur trifft das Wort „Zeit ist Geld“ in der Tat zu. Ganz gleich, welche unvorhergesehenen Ereignisse zu Beschädigungen oder Zerstörungen am Bauwerk während der Bauzeit geführt haben und wer sie letztlich zu vertreten hat, in allen Fällen wird der Architekt zuerst damit befaßt. Bei allen Streitigkeiten, sei es zwischen dem Bauherrn und Bauunternehmer, zwischen Unternehmer und Handwerkern – weil der eine die Leistung des anderen beschädigt hat – wird der Architekt hinzugezogen. Außer Verdruß und Ärger muß Zeit geopfert werden, die vollkommen unproduktiv ist.
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Hier greift die Schadenbegleitung durch TROWE. Wir übernehmen im Schadenfall die Koordination zwischen den Beteiligten und dem Versicherer. Bei größeren Projekten sind häufig mehr als zehn Unternehmen beteiligt, so daß leicht der Überblick verlorengehen kann. Der jeweilige Projektverantwortliche muß sich mit Dingen auseinandersetzen, die ihn an der produktiven Arbeit hindern und mit denen er nicht unbedingt täglich konfrontiert wird.
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Durch die Auswahl kompetenter und erfahrener Bauleistungsversicherer, deren Schadenabteilungen häufig auch mit Bauingenieuren besetzt sind, sorgt TROWE schon im Vorfeld dafür, daß ein Schaden so reibungslos wie möglich abgewickelt wird.
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Sicher werden Sie schon anhand dieser kurz gefaßten Ausführungen erkannt haben, daß die Bauleistungsversicherung ein echter Helfer in der schwierigen und vielseitigen Aufgabe des Architekten ist.
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Bedienen auch Sie sich unseres Fachwissens.
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