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Rahmenvertrag zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung


BDB Landesverband Berlin schließt Beratervertrag mit Eberle

Mit dem Vorsorgemanagement für Beratende Ingenieure und Consultants (VMIC) geht TROWE neue Wege…

Allrisk Police für Bauvorhaben
TROWE bietet Spezialdeckung

 
 
 

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich unter Einbezug des AVmG

 
 
  Beitrag Leistung Versteuerung
Direktzusage Steuerfrei nach § 19 Abs. 2 EStG
  • volle Besteuerung gemäß § 19 Abs. 1 EStG
  • Es gelten folgende Freibeträge: Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungs- freibetrag sowie Werbekosten-Pauschbetrag
  • für Kapitalleistungen gilt die Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG
Unterstützungskasse Wie Direktzusage Wie Direktzusage
Direktversicherung
  • Steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG begrenzt auf 4% der BBG der gRV (West)
  • Erweiterung des steuerfreien Volumens um 1.800 Euro (nur für Arbeitnehmer, die keine Direktvers. nach §40b EStG besparen)
  • Altzusagen vor 2005: beitragsfrei im Rahmen § 40b EStG ( Pauschal- grenzen: p. a. 1.752 Euro, bei Durchschnittsbildung 2.148 Euro p. a.)
  • Riester mit steuerlicher Förderung nach § 10 a EStG und Förderung bis max. 2.100 Euro p. a.
  • aus nach § 3 Nr. 63 EStG besteuerten Beiträgen gilt die volle nach gelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG
  • zum Abzug gelangt der Altersentlastungsbetrag, der bis zum Jahr 2040 auf 0 Euro abgesenkt wird
  • Für Altzusagen, die in der Beitragsphase nach §40b EStG behandelt wurden, sind die daraus resultierenden Kapitalleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, Rentenzahlungen aus diesen Verträgen werden mit dem Ertragsanteil versteuert
  • Volle Versteuerung bei Riester nach EStG § 22 Nr. 5
Pensionskasse
  • Steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG begrenzt auf 4% der BBG der gRV (West)
  • Erweiterung des steuerfreien Volumens um 1.800 Euro (nur für Arbeitnehmer, die keine Direktvers. nach §40b EStG besparen)
  • Riester mit steuerlicher Förderung nach § 10 a EStG und Förderung bis max. 2.100 Euro p. a.

  • aus nach § 3 Nr. 63 EStG besteuerten Beiträgen gilt die volle nach gelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG
  • zum Abzug gelangt der Altersentlastungsbetrag, der bis zum Jahr 2040 auf 0 Euro abgesenkt wird
  • Volle Versteuerung bei Riester nach EStG § 22 Nr. 5
Pensionsfonds siehe Pensionskasse siehe Pensionskasse
 
     
 

Sozialversicherung

 
 
Alle Beiträge mit Förderung nach Riester sind sozialversicherungspflichtig.
Die anderen Durchführungswege sind in der Ansparphase bis zu 4% der BBG des gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.
Direktversicherungen nach § 40b EStG sind nur sozialabgabenfrei, wenn sie aus Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen geleistet werden.
 
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