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Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich unter Einbezug des AVmG |
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Beitrag |
Leistung Versteuerung |
| Direktzusage |
Steuerfrei nach § 19 Abs. 2 EStG |
- volle Besteuerung gemäß § 19 Abs. 1 EStG
- Es gelten folgende Freibeträge: Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungs- freibetrag sowie Werbekosten-Pauschbetrag
- für Kapitalleistungen gilt die Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG
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| Unterstützungskasse |
Wie Direktzusage |
Wie Direktzusage |
| Direktversicherung |
- Steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG begrenzt auf 4% der BBG der gRV (West)
- Erweiterung des steuerfreien Volumens um 1.800 Euro (nur für Arbeitnehmer, die keine Direktvers. nach §40b EStG besparen)
- Altzusagen vor 2005: beitragsfrei im Rahmen § 40b EStG ( Pauschal- grenzen: p. a. 1.752 Euro, bei Durchschnittsbildung 2.148 Euro p. a.)
- Riester mit steuerlicher Förderung nach § 10 a EStG und Förderung bis max. 2.100 Euro p. a.
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- aus nach § 3 Nr. 63 EStG besteuerten Beiträgen gilt die volle nach gelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG
- zum Abzug gelangt der Altersentlastungsbetrag, der bis zum Jahr 2040 auf 0 Euro abgesenkt wird
- Für Altzusagen, die in der Beitragsphase nach §40b EStG behandelt wurden, sind die daraus resultierenden Kapitalleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, Rentenzahlungen aus diesen Verträgen werden mit dem Ertragsanteil versteuert
- Volle Versteuerung bei Riester nach EStG § 22 Nr. 5
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| Pensionskasse |
- Steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG begrenzt auf 4% der BBG der gRV (West)
- Erweiterung des steuerfreien Volumens um 1.800 Euro (nur für Arbeitnehmer, die keine Direktvers. nach §40b EStG besparen)
- Riester mit steuerlicher Förderung nach §
10 a EStG und Förderung bis max. 2.100 Euro p. a.
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- aus nach § 3 Nr. 63 EStG besteuerten Beiträgen gilt die volle nach gelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG
- zum Abzug gelangt der Altersentlastungsbetrag, der bis zum Jahr 2040 auf 0 Euro abgesenkt wird
- Volle Versteuerung bei Riester nach EStG § 22 Nr. 5
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| Pensionsfonds |
siehe Pensionskasse |
siehe Pensionskasse |
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Sozialversicherung |
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Alle Beiträge mit Förderung nach Riester sind sozialversicherungspflichtig.
Die anderen Durchführungswege sind in der Ansparphase bis zu 4% der BBG des gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.
Direktversicherungen nach § 40b EStG sind nur sozialabgabenfrei, wenn sie aus Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen geleistet werden. |
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